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Allgemeine Informationen zum Notfallsanitäter (NotSan)

Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist am 1.1.2014 in Kraft getreten, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) wurde am 16.12.2013 beschlossen und ist somit auch mit dem 1.1.2014 aktiv. Dadurch wird die 2-jährige Rettungsassistentenausbildung durch die 3-jährige Notfallsanitäterausbildung abgelöst. Hinweis: Wird im Folgenden vom Notfallsanitäter gesprochen, sind sowohl die Notfallsanitäterin und der Notfallsanitäter gemeint.

Notfallsanitäter werden künftig die höchste nichtärztliche Qualifikation des Rettungsdienstpersonals darstellen. Im Rahmen der Notfallrettung ist der Notfallsanitäter also maßgeblich verantwortlich für die präklinische Versorgung einer verletzten oder erkrankten Person.

Dauer der Ausbildung:

3 Jahre in Vollzeitform

Sie werden von einer Rettungsdienstorganisation – welche eine genehmigte Lehrrettungswache betreibt - eingestellt und auch über diese eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird durch die jeweilig geltenden Tarifverträge bestimmt. Für Sie entstehen für diese Form der Ausbildung keine Kosten.

Beginn der Ausbildung:

Diese Ausbildung beginnt jährlich zum 1. September des Jahres.

Wir bieten vielfältige Projekttage mit unseren Partnern beim Deutschen Roten Kreuz, bei der Feuerwehr, bei der Polizei und der Rettungsleitstelle an. Außerdem besteht die Möglichkeit an einem Fahrsicherheitstraining zum Fahren mit "Sonder- und Wegerechten" teilzunehmen, den RTH - Rettungs-transport-hubschrauber „Christoph 37“ zu besichtigen und Selbstverteidigung im Einsatz zu erlernen.

Ab Ihrer ersten Schulwoche werden Sie aktiv in unserere Projekte "Schulsanitätsdienst" und "Regieeinheit des Katastrophenschutzes im Unstrut-Hainich-Kreis" einbezogen und können Verantwortung, Wissen und Teamgeist unter Beweis stellen. Selbstverständlich werden Sie auch bei diesen Aufgaben nicht allein gelassen, sondern von unseren Dozenten kompetent betreut.